Leistungsabzeichen

im Segelkunstflug

Was sind Leistungsabzeichen?

Allen Piloten mit vom Österreichischen Aeroclub ausgestellter Sportlizenz steht die Möglichkeit offen, Leistungsabzeichen im Segelkunstflug zu erwerben. Diese werden in den Kategorien 'Bronze', 'Silber' und 'Gold' vergeben.

Der Erwerb von Leistungsabzeichen - ähnlich dem 'Silber-C' oder 'Gold-C' im Streckenflug - soll vor allem Nachwuchspiloten einen zusätzlichen Anreiz bieten, sich im Kunstflug sportlich weiterzuentwickeln.


Generelles und Verfahren

Folgende Voraussetzungen sind notwendig, um ein Leistungsabzeichen im Segelkunstflug zu erwerben:

  1. Segelflugschein incl. Kunstflugberechtigung, sowie die Berechtigung das zum Leistungsflug verwendete Segelflugzeug alleine und als PIC zu führen.
  2. Alle Flüge für Leistungsabzeichen müssen EINSITZIG (alleine an Bord) geflogen werden (kein Safety-Pilot zulässig).
  3. Vor dem Flug wird das zu fliegende Programm fixiert. Dieses ist entweder ein vorgegebenes Programm für Bronze- oder Silber- Leistungsabzeichen oder eine Kür oder Free Known für das Goldene Leistungsabzeichen.
  4. Der Flug wird unter Aufsicht eines Abnahmeberechtigten (üblicherweise Punkterichter, Nationalteampilot oder Fluglehrer mit besonderer Berechtigung hierzu) durchgeführt.
  5. Während des Fluges müssen alle im Programm festgelegten Figuren geflogen werden, keine davon darf mit 0.0, HZ oder PZ (Null) bewertet worden sein.
  6. Ausfüllen des Bewertungsbogens und Einreichen beim Österr. Aeroclub.

Die genauen Vorgaben für die einzelnen Leistungsabzeichen sind jeweils auf den folgenden Seiten beschrieben:


Abnahmeberechtigte

Folgende Personen sind derzeit berechtigt, Flüge für den Erwerb von Leistungsabzeichen im Segelkunstflug in Österreich zu bewerten:

Bronze Silber Gold
Aktive Internationale Punkterichter* X X X
Aktive Piloten des Nationalteams Unlimited** X X
Aktive Piloten des Nationalteams Advanced** X
Ausgewählte Kunstflug-Lehrberechtigte X
* Als Aktive Internationale Punkterichter gelten jene Personen, die in der FAI / CIVA Liste der Punkterichter genannt sind und folgende Kriterien erfüllen: Tätigkeit als Judge oder Judge Assistant auf einem internationalen FAI / CIVA Kunstflugwettbewerb (WM, EM, World (Air) Games) innerhalb der vorangehenden 36 Monate oder Tätigkeit als Punkterichter (Judge) auf einem nationalen Kunstflugwettbewerb innerhalb der vorangehenden 36 Monate.
** Als Aktive Piloten des Nationalteams gelten jene Personen, die in den vorangehenden 36 Monaten Österreich in einem internationalen FAI / CIVA Kunstflugwettbewerb (WM, EM, World (Air) Games) vertreten haben.